| Presseinformationen | ||
| Thema: | Kleinregionale Entwicklungskonzepte - Neue Förderrichtlinien | |
| vom: | 20.11.2009 | |
| Presseinfo: | Beim Kleinregionentag 2009 (19. Oktober, Grafenwörth) wurden die neuen Richtlinien der Kleinregionalen Entwicklungskonzepte (KREK) vorgestellt und aufgelegt. Die Abteilung RU2 der NÖ Landesregierung hat diese an alle Gemeinden, Kleinregionen und Raumplanungsbüros versendet. Hier die wesentlichen Neuerungen auf einen Blick: Neu Förderung der Erstellung Kleinregionaler Informationsbroschüren Um die Kleinregion bei ihrer kleinregionalen Identität & Marketing zu stärken, sollen die wesentlichen Inhalte des KREK in einer gemeinsamen Broschüre zusammengefasst werden; Adreßaten (wer soll mit der Broschüre angesprochen werden?) = kleinregionale Zielgruppen; Zweck: Verbesserung der Kommunikation nach innen und außen Förderung: 50%, max. 3000,- Euro (Textierung, Layout, Gestaltung, Druck) Die Förderung kann bis max. 12. Monate nach Finalisierung des KREK beantragt werden Inhalt der Broschüre Beschreibung der Kleinregion, Entstehungsprozess, Leitbild und Ziele, prioritäre Maßnahmen bzw. Schlüsselprojekte, Kontaktdaten Neu Preis für Kleinregionale Entwicklungskonzepte Jährlich (sobald 6 Einreichungen vorliegen!) prämiert die RU2 die besten KREK NÖs – deren Erstellung oder Evaluierung. Dadurch sollen Kleinregionen ausgezeichnet werden, die hohe Vorbildwirkung für das Landesgebiet haben. Erstmals wird der Preis 2011 vergeben. Wer kann einreichen? - Kleinregionen mit KREK auf Basis der Richtlinien 2009 - Kleinregionen mit KREK-Evaluierung auf Basis der Richtlinien 2009 Voraussetzungen zur Einreichung KREK-Erstellung darf max. 2 Jahre zurückliegen; Einreichtermin 1 Mal jährlich Preisgeld Jährlich 40.000,- Euro – wird auf die PreisträgerInnen aufgeteilt Verwendung des Preisgeldes Ist zweckgebunden und muss für ein Projekt (laufend, abgeschlossen) verwendet werden, das im Zuge der Erstellung des Kleinregionalen Rahmenkonzeptes erarbeitet wurde (Schlüsselprojekt); es darf für das Projekt KEINE andere Förderung des Landes NÖ vorliegen Neu Förderung der Evaluierung von Kleinregionalen Entwicklungskonzepten (Halbzeitbilanz) Wann soll diese erfolgen? Nach 4 – 5 Jahren (je nach Gültigkeit des KREK: 8 bis 10 Jahre) soll eine zusammenfassende Beurteilung der Ergebnisse bzw. Wirkungen, die durch das KREK in der Umsetzungsphase bis dahin hervorgerufen wurden. Erfordernisse Neben den inhaltlichen Grunderfordernissen (Details siehe Förderrichtlinien Oktober 2009 „Kleinregionale Entwicklungskonzepte“) ist vor Beauftragung eines Planungsbüros ein GR-Beschluss erforderlich Wer kann einreichen? - Kleinregionen mit KREK auf Basis der Richtlinien 2009, seit Fertigstellung des KREK müssen 4-6 Jahre vergangen sein - Kleinregionen mit KREK auf Basis der Richtlinien 2001, seit der Fertigstellung müssen 4–7 Jahre vergangen sein Höhe der Förderung 50%, max. 10.000,- Euro !15.000,- Euro, max. 50%, für Kleinregionen mit KREK auf Basis der Richtlinien 2001! Die gesamten Richtlinien zu den Entwicklungskonzepten für Kleinregionen (Version 2009) stehen auch online zur Verfügung http://www.raumordnung-noe.at/uploads/richtlinien_kleinregionen_2009.pdf Das Regionalmanagement-Büro unterstützt Sie gerne bei Ihrer Einreichung: Mag. (FH) Annemarie Trojer 02622 27156-14 a.trojer@industrieviertel.at |
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| Presseinfo: | kein Textfile vorhanden | |
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