Presseinformationen
 
Thema: Kleinregionale Entwicklungskonzepte - Neue Förderrichtlinien
vom: 20.11.2009
Presseinfo: Beim Kleinregionentag 2009 (19. Oktober, Grafenwörth) wurden die neuen Richtlinien der Kleinregionalen Entwicklungskonzepte (KREK) vorgestellt und aufgelegt. Die Abteilung RU2 der NÖ Landesregierung hat diese an alle Gemeinden, Kleinregionen und Raumplanungsbüros versendet. Hier die wesentlichen Neuerungen auf einen Blick:

Neu Förderung der Erstellung Kleinregionaler Informationsbroschüren
Um die Kleinregion bei ihrer kleinregionalen Identität & Marketing zu stärken, sollen die
wesentlichen Inhalte des KREK in einer gemeinsamen Broschüre zusammengefasst werden;
Adreßaten (wer soll mit der Broschüre angesprochen werden?) = kleinregionale
Zielgruppen; Zweck: Verbesserung der Kommunikation nach innen und außen
Förderung: 50%, max. 3000,- Euro (Textierung, Layout, Gestaltung, Druck)
Die Förderung kann bis max. 12. Monate nach Finalisierung des KREK beantragt werden
Inhalt der Broschüre
Beschreibung der Kleinregion, Entstehungsprozess, Leitbild und Ziele, prioritäre Maßnahmen
bzw. Schlüsselprojekte, Kontaktdaten

Neu Preis für Kleinregionale Entwicklungskonzepte
Jährlich (sobald 6 Einreichungen vorliegen!) prämiert die RU2 die besten KREK NÖs – deren
Erstellung oder Evaluierung. Dadurch sollen Kleinregionen ausgezeichnet werden, die hohe
Vorbildwirkung für das Landesgebiet haben. Erstmals wird der Preis 2011 vergeben.
Wer kann einreichen?
- Kleinregionen mit KREK auf Basis der Richtlinien 2009
- Kleinregionen mit KREK-Evaluierung auf Basis der Richtlinien 2009
Voraussetzungen zur Einreichung
KREK-Erstellung darf max. 2 Jahre zurückliegen; Einreichtermin 1 Mal jährlich
Preisgeld
Jährlich 40.000,- Euro – wird auf die PreisträgerInnen aufgeteilt
Verwendung des Preisgeldes
Ist zweckgebunden und muss für ein Projekt (laufend, abgeschlossen) verwendet werden,
das im Zuge der Erstellung des Kleinregionalen Rahmenkonzeptes erarbeitet wurde
(Schlüsselprojekt); es darf für das Projekt KEINE andere Förderung des Landes NÖ vorliegen

Neu Förderung der Evaluierung von Kleinregionalen Entwicklungskonzepten
(Halbzeitbilanz)
Wann soll diese erfolgen?
Nach 4 – 5 Jahren (je nach Gültigkeit des KREK: 8 bis 10 Jahre) soll eine zusammenfassende
Beurteilung der Ergebnisse bzw. Wirkungen, die durch das KREK in der Umsetzungsphase bis
dahin hervorgerufen wurden.
Erfordernisse
Neben den inhaltlichen Grunderfordernissen (Details siehe Förderrichtlinien Oktober 2009
„Kleinregionale Entwicklungskonzepte“) ist vor Beauftragung eines Planungsbüros ein GR-Beschluss erforderlich
Wer kann einreichen?
- Kleinregionen mit KREK auf Basis der Richtlinien 2009, seit Fertigstellung des KREK
müssen 4-6 Jahre vergangen sein
- Kleinregionen mit KREK auf Basis der Richtlinien 2001, seit der Fertigstellung müssen 4–7 Jahre vergangen sein
Höhe der Förderung
50%, max. 10.000,- Euro
!15.000,- Euro, max. 50%, für Kleinregionen mit KREK auf Basis der Richtlinien
2001!

Die gesamten Richtlinien zu den Entwicklungskonzepten für Kleinregionen (Version 2009) stehen auch online zur Verfügung http://www.raumordnung-noe.at/uploads/richtlinien_kleinregionen_2009.pdf

Das Regionalmanagement-Büro unterstützt Sie gerne bei Ihrer Einreichung:
Mag. (FH) Annemarie Trojer
02622 27156-14
a.trojer@industrieviertel.at
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